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BGH, 08.07.1959 - IV ZR 41/59 |
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- BGH, 29.04.1959 - IV ZR 313/58
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Auszug aus BGH, 08.07.1959 - IV ZR 41/59
Das Revisionsgericht kann nur nachprüfen, ob die Feststellung auf grundsätzlich unrichtigen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht und ob wesentliche die Entscheidung bedingende Tatsachen außer acht gelassen worden sind (Urteil vom 29. April 1959 - IV ZR 313/58 - zur Veröffentlichung bestimmt). - BGH, 25.03.1959 - IV ZB 28/59
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Auszug aus BGH, 08.07.1959 - IV ZR 41/59
Darauf, ob ihm die darüber hinausgehenden besonders hohen Einkünfte, wie er sie vor der Verfolgung erzielte, wieder zugeflossen sind, kommt es nicht an (Beschluß des Senats vom 25. März 1959 - IV ZB 28/59 - RzW 1959, 279).
- BGH, 21.10.1959 - IV ZR 108/59
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Dasselbe gilt für die Entscheidung der Frage, ob und wann der Kläger etwa nach der Verfolgung wieder eine ausreichende Lebensgrundlage erlangt hat (vgl. dazu die Entscheidungen des Senats vom 8. Juli 1959 - IV ZR 41/59 - und vom 1. Juli 1959 - IV ZR 14/59 -, beide zur Veröffentlichung bestimmt). - BGH, 18.04.1962 - IV ZR 20/62
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Dasselbe gilt für die Entscheidung der Frage, ob und wann der Kläger nach der Verfolgung etwa wieder eine ausreichende Lebensgrundlage erlangt hat (vgl. Urteil des Senats vom 8. Juli 1959 - IV ZR 41/59 -, LM Nr. 16 zu § 75 BEG = RzW 1959, 507 Nr. 23). - BGH, 18.05.1960 - IV ZR 244/59
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Vielmehr müsse, wie der erkennende Senat in seinem Beschluß vom 8. April 1959 - IV ZR 41/59 - (RzW 1959, 333) dargelegt habe, für die Behauptung, daß ein anlagebedingtes Leiden durch nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen wesentlich mitverursacht worden sei, voller Beweis erbracht werden.